Die Niedersächsische Landesregierung vertritt ein erweitertes Begriffsverständnis von Inklusion. Inklusion bedeutet in diesem Sinne die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein.
Die Inklusive Schule ist eine Schule der individuellen Förderung, in der jedes Kind mit seinen individuellen Talenten und Begabungen bestmöglich unterstützt wird. Die Inklusive Schule begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Arbeit.
Keinem Kind wird in Niedersachsen der Zugang zu einer bestimmten Schule oder Schulform aufgrund einer Behinderung verwehrt. So sieht es auch Artikel 24 („Bildung") der UN-Behindertenrechtskonvention vor, der Menschen mit einer Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem garantiert. In Niedersachsen ist daher jede Schule eine inklusive Schule.
Niedersachsen geht bei der Umsetzung der Inklusiven Schule mit Augenmaß voran. Die inklusive Schule wurde in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2013/14 beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5 verbindlich eingeführt. Sie wird seitdem aufsteigend erweitert.
Im vergangenen Schuljahr 2016/17 war die inklusive Schule in den Schuljahrgängen 1 bis 8 der öffentlichen allgemein bildenden Schulen eingeführt. Im Schuljahr 2017/18 kommt der 9. Schuljahrgang hinzu. In den Schuljahrgängen 1 bis 9 erhalten Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung dann eine entsprechende Förderung in der Inklusiven Schule.
Seit dem Schuljahr 2013/14 laufen in Niedersachsen die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen jahrgangsweise aufsteigend aus. Alle anderen Förderschulen bleiben erhalten. Förderschulen werden mit den folgenden Förderschwerpunkten angeboten:
emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, und Sprache (Bestehende Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache haben Bestandsschutz).
https://schulischesinklusionskonzept.landkreis-aurich.de
Die Verantwortung für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler bleibt bei der zuständigen Schule.
Primär dient der Mobile Dienst als Unterstützungssystem für die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Grundprinzip ist die Hilfe zur Selbsthilfe.